Kontakt zu uns

Der Clubvorstand:
Vorsitzender:
Michael Beth, DJ5LB
Stellv.:
Volker Heck, DL3VH

Kontakt zum Vorstand

Clubtreffen

Jeden
1. Dienstag

und
3. Freitag

im Monat um 19:30 Uhr

Details und Anfahrt

OV-Frequenzen

145.475 MHz
430.175 MHz

DMR (Brandmeister)
Talkgroup #262611
Repeater: DF0MOT

Clubfrequenzen

fox11.de Unser Club Nachrichten Volltext Meldung

Bußgeld: Amtsgericht Sonthofen behandelt Walki-Talki wie Handy

21.10.2010 23:24 von Daniel Keil, DD7DKA

Benutzung eines Funkgerät am Steuer verboten?

Das Amtsgericht Sonthofen hat wegen der Benutzung eines Walki-Talki am Steuer einer Autofahrerin ein Bußgeld von 40 Euro auferlegt. Eine Rechtsbeschwerde am OLG München wurde eingereicht. Es bleibt zu hoffen das die Beschwerde zugelassen und das Urteil aufgehoben wird. Nach dem Wortlaut der Vorschrift in der Straßenverkehrsordnung ist lediglich die Benutzung von Mobil und Autotelefonen, nicht aber die Benutzung und Bedienung von Funkgeräten verboten.

Das Urteil vom 1. September 2010 mit dem Aktenzeichen 144 Js 5270/10 ist auf der Internetseite openJur einzusehen. Rechtsanwalt K. Melchior aus Wismar kommentiert das Urteil auf seiner Internetseite wie folgt: „Dass ein Sprechfunkgerät zudem keine ‚technische Weiterentwicklung von Mobilfunkgeräten‘, sondern allenfalls deren Urform ist und der Gesetzgeber dennoch ausdrücklich von ‚Mobil- oder Autotelefon‘ aber eben nicht von ‚Mobilfunkgerät‘ spricht, ficht das Gericht offensichtlich nicht an …“

Es bleibt zu hoffen das diese Urteil schnellstmöglich revidiert wird. Bis dahin sollte man zumindest vorsichtiger bei der Benutzung von Handfunkgeräten im Auto sein.

Zurück