Der Clubvorstand:
Vorsitzender:
Michael Beth, DJ5LB
Stellv.:
Volker Heck, DL3VH
145.475 MHz
430.175 MHz
DMR (Brandmeister)
Talkgroup #262611
Repeater: DF0MOT
21.10.2010 23:24 von Daniel Keil, DD7DKA
Das Amtsgericht Sonthofen hat wegen der Benutzung eines Walki-Talki am Steuer einer Autofahrerin ein Bußgeld von 40 Euro auferlegt. Eine Rechtsbeschwerde am OLG München wurde eingereicht. Es bleibt zu hoffen das die Beschwerde zugelassen und das Urteil aufgehoben wird. Nach dem Wortlaut der Vorschrift in der Straßenverkehrsordnung ist lediglich die Benutzung von Mobil und Autotelefonen, nicht aber die Benutzung und Bedienung von Funkgeräten verboten.
Das Urteil vom 1. September 2010 mit dem Aktenzeichen 144 Js 5270/10 ist auf der Internetseite openJur einzusehen. Rechtsanwalt K. Melchior aus Wismar kommentiert das Urteil auf seiner Internetseite wie folgt: „Dass ein Sprechfunkgerät zudem keine ‚technische Weiterentwicklung von Mobilfunkgeräten‘, sondern allenfalls deren Urform ist und der Gesetzgeber dennoch ausdrücklich von ‚Mobil- oder Autotelefon‘ aber eben nicht von ‚Mobilfunkgerät‘ spricht, ficht das Gericht offensichtlich nicht an …“
Es bleibt zu hoffen das diese Urteil schnellstmöglich revidiert wird. Bis dahin sollte man zumindest vorsichtiger bei der Benutzung von Handfunkgeräten im Auto sein.